Unser Unternehmen ist einer der ersten Pulverbeschichter Norddeutschlands im Korrosionsschutz.
Wir bieten seit 1986 hochwertige Pulverbeschichtungsarbeiten für alle leitfähigen Materialien an.
Mit viel Erfahrung, Wissen und guten Fachkräften gewährleisten wir eine präzise, umweltfreundliche und qualitätsgerechte Beschichtung, die Ihren Anforderungen entspricht.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Projekte realisieren!
Unsere Leistungen:
Oberflächenvorbehandlung: z.B. Strahlen, HD-Waschen, Schleifen
Pulverbeschichten: RAL Standard, DB und NCS-Farbtöne

Was können wir beschichten:
Stahl, verzinkter Stahl, Edelstahl, eloxierter Stahl, Gusseisen, Aluminium, Kupfer, Zink, Messing, CuNiFe

Unsere Fachrichtungen:
Yachtbau,
Marine- und Handelsschiffbau,
Stahl- und Blechverarbeitende Industrie,
Rohrbau,
Zubehörteile für Elektro- und Automobilindustrie,
Lüftungs- und Klimaanlagen,
Isoliertechnik,
Wand- und Deckensysteme

Verfahren:
Vor der Pulverbeschichtung erfolgt eine gründliche Untergrundvorbehandlung der Werkstücke durch Hochdruckwaschen, Glasperlen- oder Sandstrahlen. Hierdurch werden grobe Verunreinigungen wie Rost, Zunder, Schmutz oder Farbe effizient entfernt.
Die Pulverbeschichtung ist ein Beschichtungsverfahren, bei dem ein elektrisch leitfähiger Werkstoff mit Pulverlack beschichtet wird. Eine Pulverbeschichtung ist porenfrei und bildet somit eine homogene Schicht für einen hervorragenden Korrosionsschutz. Da es sich hierbei um eine Einbrennlackierung handelt, sind die Vorteile von hoher Schlagfestigkeit und besonderer Oberflächengüte vorhanden.
Außerdem weist eine pulverbeschichtete Oberfläche sehr gute Eigenschaften hinsichtlich chemischer Beanspruchung auf. Eine kurzzeitige Arbeitsausführung und ein sofortiger Einsatz, d.h. Belastung der Oberfläche nach Abkühlung des Werkstückes sind gegeben. Eine pulverbeschichtete Oberfläche ist laut brandschutztechnischem Gutachten, im Gegensatz zu vielen Flüssiglacken, hinsichtlich Brennbarkeit, Rauchentwicklung und Toxizität als unbedenklich einzustufen.








